Ab 1. Jänner 2026: weiterhin für Sie da – als Wahlzahnarzt

Nach vielen Jahren als Kassenvertragszahnarzt kann ich Sie künftig gerne als Wahlzahnarzt weiter betreuen. Mit diesem Datum endet der Kassenvertrag meiner Ordination aufgrund gesetzlicher Altersbestimmungen.

 

An meiner Arbeit und Freude an der Zahnmedizin ändert sich nichts. Die Ordination bleibt wie bisher und wird laufend modernisiert. Einzig die Abrechnung erfolgt anders.


Was bedeutet das für Sie?

Nach der erfolgten Behandlung sind die Behandlungskosten vorerst von Ihnen zu bezahlen.

 

Die gesamte bürokratische Abwicklung um die Refundierung der geleisteten Behandlungskosten von den Gesundheitskassen übernehmen wir für Sie. Dabei reichen wir Ihren Antrag auf Refundierung direkt bei Ihrer Gesundheitskasse ein und Sie erhalten innerhalb weniger Tage das Geld auf Ihrem Konto.

 

Kostenübernahme durch Ihre Versicherung:

  • BVA: keine Mehrkosten
  • KFA: keine Mehrkosten
  • ÖGK: 20% Selbstbehalt
  • SVS: 20% Selbstbehalt

Klicken Sie auf "Selbstbehalt" und sehen Sie anhand typischer Behandlungsbeispiele, wie hoch der Selbstbehalt für Sie wäre.

Selbstbehalt

Gratis-Zahnspange bleibt weiter gratis!